Freizeit
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Jeder Pflegebedürftige, der mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft wurde, hat einen Anspruch auf einheitlich 125 Euro monatlich für Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI). Diese Leistung ist an die tatsächliche Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen gebunden und wird unabhängig eines Pflegegrades erbracht.
Wir betreuen den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung – stundenweise, regelmäßig oder auch nur ab und zu – ganz nach den Wünschen unserer Kunden und Ihrer Angehörigen.
Ebenfalls entlasten wir Sie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.