Beratung
Wir beraten pflegende Angehörige – Beratungseinsätze (nach § 37.3 SGB XI)
Jeder Pflegebedürftige, der von seinen Angehörigen gepflegt wird, ist verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. In der Auswahl des Pflegedienstes ist der Betroffene frei.
Leben Sie in Dortmund Mengede und Umgebung und werden von Ihrer Pflegekasse aufgefordert, einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI nachzuweisen, dann rufen Sie uns einfach an. Wir vereinbaren mit Ihnen dann einen Termin, um die Pflegesituation vor Ort in Ihrer häuslichen Umgebung beurteilen zu können. Eine unserer Pflegefachkräfte kommt zu diesem Besuch zu Ihnen.
Die Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse.
Wir verbessern die häusliche Pflege und geben Pflegepersonen Hilfestellung
Gerne geben wir vor Ort praktische Hilfestellungen und Angehörigen wichtige Hinweise, wie ihnen die Pflege besser von der Hand geht. Dazu gehört auch die Aufklärung über Hilfsmittel und über Leistungen, die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen.
Die häusliche Pflege nimmt überhand – wir bieten Ihnen gezielt unsere Hilfe an
Sehen wir im Rahmen eines Beratungseinsatzes, dass ein pflegender Angehöriger mit der häuslichen Pflege überfordert ist, bieten wir gezielt unsere Hilfe an, um die Pflegequalität zu verbessern und den Angehörigen zu entlasten.